Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 08.02.1979 - 8 W 58/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 10.06.1980 - 8 W 220/80
Pflicht zur Einholung eines hinreichend ausführlichen Sachverständigengutachtens …
Der Senat vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß sowohl in den mit Freiheitsentziehung verbundenen Verfahren nach dem Baden-Württembergischen Unterbringungsgesetz und der Genehmigung der Unterbringung nach §§ 1800, 1631b BGB (8 W 476/79 - Justiz 1980, 149; 8 W 439/79 - Justiz 1979, 435; 8 W 343/79 - Justiz 1979, 402; 8 W 58/79 - Justiz 1979, 139) als auch in den Verfahren der ohne Einwilligung des Betroffenen erfolgenden Anordnung oder Aufrechterhaltung einer Gebrechlichkeitspflegschaft (8 W 83/78 - Justiz 1979, 139; 8 W 409/77 - BWNotZ 1978, 160; vgl. 8 W 58/79 - Justiz 1979, 139) in aller Regel die persönliche Anhörung des Betroffenen in sämtlichen Tatsacheninstanzen durch den vollbesetzten Spruchkörper notwendig ist.